EU-Gericht: Wiederverkäufer erhalten grünes Licht für digitale Spiele
EU-Gerichtshof regelt: Heruntergeladene Spiele können legal weiterverkauft werden
Verbraucher können zuvor gekaufte und heruntergeladene Spiele und Software legal weiterverkaufen, auch wenn eine Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA) besteht, hat der EU-Gerichtshof entschieden. Lesen Sie weiter für Details.
EuGH genehmigt den Weiterverkauf herunterladbarer Spiele
Grundsatz der Erschöpfung des Urheberrechts und der Grenzen des Urheberrechts
Der EU-Gerichtshof hat entschieden, dass Verbraucher herunterladbare Spiele und Software, die sie zuvor gekauft und gespielt haben, legal weiterverkaufen können. Das Urteil geht auf den Rechtsstreit eines deutschen Gerichts zwischen dem Software-Distributor UsedSoft und dem Entwickler Oracle zurück.
Der vom Gericht aufgestellte Grundsatz ist die Erschöpfung der Verbreitungsrechte (Urheberrechtserschöpfungsgrundsatz₁). Dies bedeutet, dass die Vertriebsrechte erschöpft sind, wenn ein Urheberrechtsinhaber eine Kopie verkauft und einem Kunden das Recht einräumt, diese Kopie auf unbestimmte Zeit zu nutzen, was den Weiterverkauf ermöglicht.
Das Urteil gilt für Verbraucher in EU-Mitgliedstaaten und gilt für Spiele, die über Plattformen wie Steam, GoG und Epic Games erhältlich sind. Der ursprüngliche Käufer hat das Recht, die Spiellizenz zu verkaufen und anderen (dem „Käufer“) zu ermöglichen, das Spiel von der Website des Herausgebers herunterzuladen.
Das Urteil lautet: „Eine Lizenzvereinbarung gibt einem Kunden das Recht, die Kopie auf unbestimmte Zeit zu nutzen, und der Rechteinhaber verkauft die Kopie an den Kunden, wodurch seine exklusiven Vertriebsrechte erschöpft sind... Daher, auch wenn die Lizenzvereinbarung Weiter Übertragungen sind untersagt und der Rechteinhaber kann dem Weiterverkauf der Kopie nicht mehr widersprechen
In der Praxis könnte der Prozess wie folgt aussehen: Der Erstkäufer stellt den Code für die Spiellizenz bereit und gibt den Zugriff beim Verkauf/Weiterverkauf auf. Das Fehlen eines klaren Handelsmarktes oder -systems führt jedoch zu Komplexität und lässt viele Fragen unbeantwortet.Zum Beispiel Fragen zur Funktionsweise von Registrierungsübertragungen. Physische Kopien werden beispielsweise weiterhin unter dem Konto des ursprünglichen Eigentümers registriert.
(1) „Die Doktrin der Urheberrechtserschöpfung schränkt das allgemeine Recht eines Urheberrechtsinhabers ein, die Verbreitung seines Werks zu kontrollieren. Dieses Recht gilt als „erschöpft“, sobald Kopien des Werks mit dem Urheberrecht verkauft wurden Zustimmung des Inhabers. – Dies bedeutet, dass es dem Käufer freisteht, die Kopie weiterzuverkaufen, ohne dass der Rechteinhaber das Recht hat, Einspruch zu erheben.“ (über Lexology.com)
Der Wiederverkäufer kann nach dem Weiterverkauf nicht auf das Spiel zugreifen oder es spielen
Verleger würden Nichtübertragbarkeitsklauseln in Nutzungsvereinbarungen aufnehmen, aber das Urteil hob solche Beschränkungen in EU-Mitgliedstaaten auf. Während Verbraucher das Recht zum Weiterverkauf erhielten, bestand die Einschränkung darin, dass die Person, die das digitale Spiel verkaufte, es nicht weiter spielen konnte.
Der Gerichtshof der Europäischen Union stellte fest: „Der ursprüngliche Käufer einer Kopie eines materiellen oder immateriellen Computerprogramms, dessen Verbreitungsrechte des Urheberrechtsinhabers erschöpft sind, muss dafür sorgen, dass die auf seinen Computer heruntergeladene Kopie zum Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr verfügbar ist.“ Weiterverkauf. Wenn er es weiterhin nutzt, verletzt er das ausschließliche Recht des Urheberrechtsinhabers, sein Computerprogramm zu reproduzieren.
Das für die Programmnutzung erforderliche Kopieren ist erlaubt
In Bezug auf das Vervielfältigungsrecht stellte das Gericht klar, dass das Recht zur ausschließlichen Vervielfältigung zwar erschöpft sei, das Recht zur ausschließlichen Vervielfältigung jedoch weiterhin bestehe, jedoch „vorbehaltlich der Vervielfältigung, die für die Nutzung durch den rechtmäßigen Erwerber erforderlich ist“. Die Regeln erlauben auch die Anfertigung von Kopien, die für die Nutzung des Programms erforderlich sind, und kein Vertrag kann dies verhindern.
„In diesem Fall antwortete das Gericht, dass jeder spätere Erwerber einer Kopie, an der die Vertriebsrechte des Urheberrechtsinhabers erschöpft sind, einen solchen rechtmäßigen Erwerber darstellt. Er kann daher das Original der ihm verkauften Kopie auf seinen Computer herunterladen.“ Ein solches Herunterladen muss als eine Kopie des Computerprogramms angesehen werden, die erforderlich ist, um dem neuen Erwerber die bestimmungsgemäße Nutzung des Programms zu ermöglichen“ (aus EU-Urheberrecht: Kommentar). Elgar Intellectual Property Law Review Series) Zweite Auflage)
Einschränkungen beim Verkauf von Sicherungskopien
Insbesondere entschied das Gericht, dass Sicherungskopien nicht weiterverkauft werden dürfen. Rechtmäßige Erwerber dürfen Sicherungskopien von Computerprogrammen nicht weiterverkaufen.
„Ein rechtmäßiger Erwerber eines Computerprogramms darf eine Sicherungskopie des Programms nicht weiterverkaufen.“ Dies besagt das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) im Fall Aleksandrs Ranks & Jurijs Vasilevics gegen Microsoft Corp.



